Änderungsanträge der Fraktion der Freien Wähler im GR 22.11.

  1. zu Beschlussvorschlag Nr. 1: Grundsteuer A anstatt von 320 v.Hd. auf 375 v.Hd > lediglich auf 350 v.Hd.
  2. zu Beschlussvorschlag Nr. 2: Grundsteuer B: anstatt von 340 v.Hd. auf 375 v.Hd. > lediglich auf 350 v.Hd
  3. Antrag auf Einzelabstimmung

 

 Begründung

Als Erstes möchten wir nochmals sehr deutlich darauf hinweisen,

dass es unserer Fraktion keinesfalls darum geht, Steuererhöhungen per se zu verhindern.

Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unserer Stadt, in gleichem Maße aber auch gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürger bewusst. Aus diesem Grund werden wir als Fraktion bei unserer Haltung, wie bereits im Verwaltungsausschuss 15.11. 2022 von Stadträtin Annette Dolleschel vertreten, bleiben.

 

An der Argumentation unserer Fraktion hat sich nichts geändert

  1. Dass die Kosten des „täglichen Lebens“ explodieren haben mittlerweile nicht mehr nur diejenigen gemerkt, die ohnehin im Alltag finanziell zu kämpfen haben, sondern die Gesamtbevölkerung: beispielhaft genannt sei eine Spritpreisentwicklung von rund 1,50 auf plötzlich über 2,00 EUR und mehr, Energiekosten für Strom oder Gas mit einer Verdopplung oder gar Verdreifachung der Preise, die Kosten für Lebensmittel ganz allgemein, usw.; ganz aktuell hat.
  2. Die Freien Wähler hatten sich zu Jahrebeginn dahingehend positioniert, dass eine Anhebung der Hebesätze (A, B und GewSt.) generell in diesem Jahr politisch nicht gewollt ist; diese Einschätzung stand unter starker Prägung der vorherrschenden Corona-Situation. Die weltweite Entwicklung, u.a. den Ausbruch eines Krieges, konnte zu diesem Zeitpunkt noch niemand vorhersehen.
  3. Aufgrund der sich stark veränderten Vorzeichen aufgrund der weltweiten, wirtschaftlichen Situation hat sich unsere Fraktion intensiv mit dem Thema der Anhebung der Steuersätze befasst.
  4. Wir kommen nach wie vor zum Ergebnis, dass eine maßvolle Erhöhung statt auf 375 vHd nur auf 350 vHd gerechtfertigt ist und die Bevölkerung hierfür mit Sicherheit auch Verständnis haben wird, denn alle schätzen das überdurchschnittliche Angebot in unserer Stadt.
  5. In der Sitzungsvorlage wird abschließend ausgeführt, dass die Hebesätze der Stadt im Kreisvergleich unterdurchschnittlich sind. Mit einer Anhebung auf jeweils 350 v.H. wäre der Wert bezgl. der Grundsteuer A künftig 25 v.H. über dem Durchschnittswert, bei der Grundsteuer B 9 v.H. unter dem Durchschnitt und bei der Gewerbesteuer 3 v.H. unter dem Durchschnitt. Beim direkten Vergleich mit Nachbarkommunen mit ähnlicher Struktur, zum Beispiel Weil im Schönbuch oder Dettenhausen, kann man mittels der Tabelle in Anlage 1 erkennen, dass wir damit dann in einer ähnlichen Range liegen werden oder dies bereits tun.

Ergebnis Unsere Anträge fanden keine Mehrheit und wurden mit 8 (Freie Wähler) : 11 Stimmen abgelehnt.

 

Patrick Ruckh für die Freien Wähler

 

 

 


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