Änderungsanträge zur Vorgehensweise ,,Liebenau 1/Am Waldrand“ angenommen

Die Fraktion Freie Wähler konnte die Beschlussvorschläge der Verwaltung
zum Bebauungsplan/städtebaulichen Vertrag mit dem Investor nicht mittragen.

Wir  wollen absolute Absicherung,
dass es zukünftig nicht zu Konflikten zwischen dem Musikerheim der alteingesessenen Stadtkapelle und Neunachbarn kommt.

Dies war unseres Erachtens durch die Beschlussvorschläge der Verwaltung nicht hinreichend  gesichert.
Hätten wir den Verwaltungsvorgaben zugestimmt,
hätten wir im Grunde dem Bebauungsplanentwurf, der erst am 14. Dezember beraten werden soll, schon quasi vorab zugestimmt,
in den aber noch Punkte eingearbeitet werden müssen.

Diese Unwägbarkeiten lehnten wir ab.
Denn erst am 14.Dezember weiß der GR, wie die
,,Vorgaben des aktualisierten Schallgutachtens (…) in die Planunterlagen des Bebauungsplanentwurfs“ (Zitat Stadt) eingearbeitet wurden.

Welche Lärmwerte gelten endgültig?

Wird das Gebiet ,,Mischgebiet“, sodass andere Lärmwertgrenzen als bei einem reinen Wohngebiet herrschen?
Es gibt ein umfangreiches, informatives Lärmgutachten des Büros Dröscher,
das bedauerlicherweise nur als nichtöffentliche Anlage beigefügt war.

Hier ist dringend Öffentlichkeit geboten.

Ein Bebauungsplan hat im Vorfeld – nach menschlichem Ermessen – sicherzustellen,
dass keine zukünftigen Konflikte zwischen Alt- und Neunachbarn entstehen.

Hieran besteht ein vitales Interesse der gesamten Bürgerschaft.
Erst wenn dies gesichert ist, kann im nächsten Schritt ein städtebaul. Vertrag beauftragt werden.

Wir stellten deshalb zur Vorgehensweise und Reihenfolge der nächsten Arbeitsschritte zwei konstruktive Änderungsvorschläge,
siehe Stadtnachrichten Nr. 48.

Die Änderungsanträge wurden
mit 10x Zustimmung (7 FREIE WÄHLER,  3 GRÜNE) und 5x Ablehnung ohne Enthaltung angenommen.

Darüber sind wir froh.

FREIE WÄHLER im Gemeinderat

 


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