Anpassung der Grundsteuer

Zusammenlegung benachbarter Gutachterausschüsse

 

Neben den aktuellen Themen, die zahlreiche Bürger*Innen interessiert verfolgen, befasst sich der Gemeinderat / Verwaltungsausschuss auch mit diesem Thema.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten endgültig die Bewertungsregeln nach der gesetzlichen Neuregelung. Im Vorfeld ist eine Neufestlegung der Grundstückswerte erforderlich.

Bisher erfolgte die Bewertung durch ehrenamtliche Mitglieder des Gutachterausschusses. Diesen waren die Verhältnisse in Waldenbuch bestens bekannt. Nach den neuen gesetzlichen Vorgaben können jedoch bei Ausschüssen mit kleinem Zuständigkeitsbereich die Aufgaben nicht ausreichend erfüllt werden, da die Zahl der Verkaufsfälle zu gering ist. Die rechtssichere Ermittlung der Bodenrichtwerte ist danach erst ab 1000 Verkaufsfällen pro Jahr gegeben.

Nach der geänderten Gutachterausschuss Ordnung können deshalb benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Gutachterausschuss bilden, mit ehrenamtlichen Gutachtern der einzelnen Gemeinden. Leider ist die Bildung mit jährlichen Kosten von voraussichtlich 33 tsd € verbunden. Ein Betrag, den wir gerne eingespart hätten. Nach intensiver Beratung im Verwaltungsausschuss sahen wir jedoch keine andere Möglichkeit. Um rechtssichere Bewertungen als Grundlage für die Erstellung der neuen Grundsteuerbescheide zu erhalten, mussten wir dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen: die Zusammenlegung wird weiter geplant.

Für den einzelnen Bürger können sich ab 2025 deutliche Veränderungen, nach oben oder auch unten, ergeben.

 

Jutta Häcker für die Fraktion der FREIEN WÄHLER

 

 


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