Haushaltsanträge der freien Wähler zum Haushalt 2020 – Antrag Nr. 6

 

Änderung Geschäftsordnung
der Stadt Waldenbuch § 21, Absatz 1, Satz 2

Antrag
Der Paragraph 21, Absatz 1, Satz 2 der Geschäftsordnung der Stadt WB soll geändert werden.
,,Anträge sollen in der Regel schriftlich abgefasst werden. Anträge, die während einer Gemeinderatssitzung/einer Ausschusssitzung gestellt werden, sollen zeitnah, spätestens 3 Tage nach Antragstellung schriftlich beim Vorsitzenden eingereicht werden“.

Begründung
Nach unserer Auffassung widerspricht die jetzige, etwas unklare Formulierung des §21, Abs.1, Satz 2 in der Geschäftsordnung der Stadt Waldenbuch dem Geist der Transparenz und Offenheit, der im Waldenbucher Gemeinderat in guter Tradition gepflegt wird.
Im Sinne einer gut funktionierenden Basisdemokratie und eines lebendigen Austauschs von Argumenten müssen Anträge aus der Fraktionssitzung vor einer Gemeinderatssitzung oder im Laufe einer Gemeinderatssitzung möglich sein.
Es handelt sich um das Antragsrecht eines jeden Gemeinderats/einer jeden Gemeinderätin.

Selbstverständlich ist: Im Nachgang soll ein Antrag innerhalb von 3 Tagen schriftlich nachgereicht werden.

 

 


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