ANTRAG GR 17. Mai

Blick vom Kalkofen auf Teile des Waldenbucher Gewerbegebiets | Foto: Mehnert

 

Die FREIEN WÄHLER beantragen gemäß § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung des GRs der Stadt Waldenbuch die Vertagung der Beratung und Beschlussfassung TOP 5 „Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bonholz Nordwest““.

Begründung:
Die Fraktion der Freien Wähler kritisiert die mangel- bzw. bruchstückhaften Ausführungen in der Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung und damit einhergehend die damit verbundene, unzureichende Behandlung im Gemeinderat zum Baugrundgutachten des Büros für Geologie und Umweltfragen (BGU), Deckenpfronn. Der Untersuchungsbericht Nr. 200108 umfasst insgesamt 86 Seiten und ist datiert auf den 07.10.2020, unterzeichnet vom Gutachter, Herrn Dr. Wilhelm. In der Sitzungsvorlage der Verwaltung steht hierzu nur ein einziger Satz: „Am 07.10.2020 wurde vom Büro für Geologie und Umweltfragen, BGU, Deckenpfronn zum Erschließungsgebiet ein Untersuchungsbericht zur Baugrunduntersuchung fertiggestellt. (siehe Anlage 4)“

Diese pauschale Verweisung auf das Gutachten ist unserer Fraktion in Anbetracht des Inhaltes definitiv nicht ausreichend. Ein solches Gutachten erfordert fundierte Kenntnisse im Fachbereich Geologie, in dem keiner von uns die erforderliche Expertise besitzt. Es wäre zweckmäßig, den Gutachter im Rahmen der Entscheidung über das weitere Vorgehen zu einem Sachvortrag einzuladen und bei Rückfragen direkt vor Ort zu haben.

Des Weiteren zeigt sich unsere Fraktion sehr verwundert darüber, warum ein Gutachten, das bereits seit Anfang Oktober 2020 fertiggestellt ist, erst jetzt als weitere Grundlage zu den Beratungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird.

Warum lag diese Unterlage nicht schon früher vor obwohl fertiggestellt, sodass auf Fragestellungen hätte eingegangen werden können?

Unsere Fraktion sieht sich aufgrund der im Untersuchungsbericht aufgezeigten Herausforderungen sowohl bei der Erschließung des Geländes als bei der Bebauung nicht in der Lage, guten Gewissens weitere Schritte am heutigen Abend zu beschließen, ohne eine entsprechende Einschätzung des Gutachters in öffentlicher Sitzung beraten zu haben. Nur so können die „Für“ und „Wider“ adäquat abgewogen und eine Entscheidung getroffen werden, hinter der wir stehen können. Beim Baugebiet Liebenau VII wurden solche Fragestellungen beispielsweise ausführlich besprochen und etwaige Risiken und Vorkehrungen besprochen.

Die Fraktion der Freien Wähler ist sich der Notwendigkeit der Erschließung von Flächen für Gewerbe bewusst. Trotzdem gilt es, vor allem bei den kritischen Einschätzungen des Gutachters, sich in besonderem Maße mit den Problemstellungen und Herausforderungen zu befassen.

 

Patrick Ruckh im Namen der Fraktion

 

 


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