Einwohnerversammlung

Stadträte Robin Mehnert, Annette Odendahl und Jürgen Schwab vor der Infotafel Stadtpark ALTER FRIEDHOF bei der Einwohnerversammlung | Foto: Stadtverwaltung Waldenbuch

 

 – EINWOHNERFRAGESTUNDE –

Sollten Sie keine Zeit und Gelegenheit gehabt haben,
an der gut besuchten Einwohnerversammlung am 9.März teilzunehmen,
verweisen wir gern auf die Einwohnerfragestunde.
§ 28 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Waldenbuch
vom 13.12.2016
FRAGESTUNDE
(1) Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 GemO können bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde).
(2) Grundsätze für die Fragestunde:
a) Die Fragestunde findet in der Regel am Beginn der ersten öffentlichen Sitzung jedes dritten Monats statt.
Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten.
b) Jeder Frageberechtigte im Sinne des Absatzes 1 darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen.
Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
c) Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Vorsitzende Stellung.
(…)

 

 


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