WINDKRAFTANLAGEN WALDENBUCH – IN 10 PUNKTEN

 

  1. 1/8 der Gesamtfläche jeder Kommune in BW muss per Gesetz als ,,Vorrangfläche Windkraft“ für eine Windenergieanlage = WEA ausgewiesen werden.
  2. Tut eine Kommune dies nicht, entscheidet die REGION über deren Kopf hinweg.
  3. Von 32 Vorrangflächen im Kreis BB erschien der Region 8 (ursprünglich 21) auf Waldenbucher Gemarkung als ,,machbar“.
  4. Zum Meldeschluss am 2.2.2024 meldete die Verwaltung an die Region die einstimmig vom Gemeinderat als Vorauswahl beschlossenen Standorte.
  5. Ob diese sog. POTENTIALFLÄCHEN dann auch tatsächlich von der Region im September endgültig ausgewählt werden, das steht auf einem anderen Blatt!
  6. Abgelehnt haben wir einstimmig und nachvollziehbar den Standort Ponderosa (um Himmelswillen!) und den Standort Kreisstraße Hasenhof – Steinenbronn, da zu dicht neben der Fahrbahn.
  7. Auf Vorschlag der Verwaltung entschied sich der GR, den zusätzlichen Standort Nr.21 ehem. Erddeponie auszuweisen.
  8. In einer Ausweisung die widersprüchlichen Verpflichtungen und Ansprüche einer Gemeinde in Einklang zu bringen, ist nicht immer leicht.
  9. Wie sind im Zielkonflikt zum einen der Beitrag zur Energiewende und nachhaltige Energiegewinnung und zum anderen der Schutz der Natur, z.B. konkret des Waldes bei geplanten Waldstandorten, miteinander zu vereinbaren? Kritisch am Beispiel Standort 21 sind noch die Instabilität des Untergrunds, die Lage in der sog. Kontrollzone des Flughafens, die – vermutete – Lage im amerikanischen Militärflugbereich und die vielfach geäußerte Unwirtschaftlichkeit eines Einzel- Windrads eine Rolle. Positiv: Teile der Infrastruktur bereits vorhanden und als Deponie geht kein wertvolles Ackerland verloren.
  10. Die Entscheidung fällt die Regionalversammlung Stuttgart im September 2024.

 

Annette Odendahl für die Fraktion FREIE WÄHLER

 


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